Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere im Folgenden genannten Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen. Abweichungen davon sind nur wirksam, wenn sie der Verkäufer schriftlich
bestätigt.
Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Preise verstehen sich ab
Werk zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Alle Preise sind freibleibend, es gelten die am
Tage der Lieferung gültigen Preise. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen
berechtigt.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Rechnungsstellung sofort
netto Kasse bzw. vor Lieferung zahlbar.
Rechnungen für Reparaturen und Einzelteile sind sofort netto Kasse und ohne Skontoabzug zahlbar.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die
Gegenstände der Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche des
Verkäufers gegenüber dem Käufer Eigentum des Verkäufers (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die
Waren und die an Ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer
Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer gemäß §288 Abs. 2 BGB n. F. berechtigt,
von dem betreffenden Datum der Fälligkeit ab Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte
zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern bzw. abzugeben.
Die 2-jährige Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum ab Werk, sofern nicht in einem der
Ware beigefügten Garantieschein oder Zertifikat anders vermerkt. Offensichtliche Mängel sind dem
Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der
gelieferten Ware. Mängel entbinden den Käufer nicht von seiner fristgerechten Zahlungspflicht. Bei
fristgemäßer berechtigter Mängelanzeige liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert
nach. Normale Abnutzung und Pflegeversäumnisse sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Für alle zwischen Ihnen als Kunden und mir, Max Brumberg, abgeschlossenen Verträge über Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen.
(2) Alle zwischen Ihnen und mir im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen, meiner schriftlichen Auftragsbestätigung und meiner Annahmeerklärung.
(3) In meinen Prospekten und Anzeigen, auf meiner Homepage und in sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§2 Preise; Zahlung
(1) In meinen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit ich nicht im Rahmen der Kleinunternehmerregelungen nach §19 UStG von der Abführung befreit sein sollte, enthalten. Transport- und Verpackungskosten sind in den Preisen grundsätzlich nicht enthalten, wenn hierüber keine ausdrücklich andere Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung bei einer Lieferungsvereinbarung einschließlich aller Nebenkosten bei Erhalt einer Fertigstellungsnachricht vor dem Versand fällig. Bei Abholung ist die Zahlung bei Übergabe des Vertragsobjekts fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommen Sie bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.
(3) Eine Anzahlung wird nicht erhoben. Abweichend hiervon ist bei der Bestellung von Sonderanfertigungen eine Anzahlung in Höhe von 15% des Auftragswerts zu leisten.
(4) Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so bin ich berechtigt, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Ich behalte mir insoweit vor, einen jeweils höheren Schaden nachzuweisen.
(5) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
§3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen meine Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, ich diese anerkannt habe oder wenn Ihre Gegenansprüche unstreitig gestellt sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Meine Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und mir ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
(2) Falls ich eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalte oder wenn ich aus einem anderen Grund in Verzug gerate, so müssen Sie mir eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der vereinbarten Leistung setzen. Wenn ich diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lasse, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(3) Vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen hafte ich Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den ich zu vertreten habe, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
(4) Wenn der Lieferverzug auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, welche ich zu vertreten habe, so hafte ich nach den gesetzlichen Bestimmungen; ein Verschulden meiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist mir ggf. zuzurechnen.
(5) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und habe ich diese Pflichtverletzung zu vertreten, so hafte ich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist meine Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Ich bin zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
§5 Rechte des Käufers bei Mängeln, Haftung
(1) Soweit ein Sachmangel gemäß §434 BGB vorliegt, bin ich zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn ich aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt bin. Sie müssen mir eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.
(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Habe ich die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.
(4) Ich hafte ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von mir, meinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(5) Ich hafte ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von mir, meinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(6) Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so hafte ich auch für einen solchen Schaden. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Meine Schadensersatzhaftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Weitergehende Haftungsansprüche gegen mich bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen mich erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt meine Haftung nach vorstehendem Absatz 3.
(8) Sämtliche Einschränkungen meiner Schadensersatzpflicht gelten auch zugunsten meiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 6 Garantien
Eine Garantie auf Leistungen und für gelieferte Waren besteht nur, wenn diese ausdrücklich zwischen uns vereinbart wurde.
§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag mein Eigentum, falls der Käufer Kaufmann ist. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises mein Eigentum, falls es sich bei dem Käufer nicht um einen Kaufmann handelt.
(2) Sie verwahren die Vorbehaltsware unentgeltlich. Dabei müssen Sie die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Insbesondere müssen Sie sie auf Ihre Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.
(3) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter müssen Sie auf mein Eigentum hinweisen und müssen mich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit ich meine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die mir in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haften Sie hierfür.
§ 8 Vertragliches Pfandrecht
Ich habe für meine Forderungen aus dem Vertrag ein hiermit vereinbartes Pfandrecht an den von mir hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in meinen Besitz gelangt sind.
§9 Weiterveräußerung bzw. Weitergabe
Der Käufer ist nicht berechtigt, gelieferte Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern bzw. abzugeben.
§10 Behandlung überlassener Unterlagen
An sämtlichen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Plänen, Zeichnungen und Übersichten behalte ich mir das Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ich erteile dem Besteller meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 11 Datenschutz
Durch den Vertragsabschluss erteilen Sie Ihr Einverständnis, dass von Ihnen angegebene persönliche Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung abgespeichert werden. Dieses Einverständnis ist widerruflich. Eine Weitergabe der gespeicherten an Dritte erfolgt nicht. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
§12 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
(1) Auf alle nach diesen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet Deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mein Geschäftssitz (Sundern/Sauerland), wobei ich mir vorbehalte, den Kunden alternativ an seinem eigenen Sitz zu verklagen.
(3) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.